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   FG Niedersachsen, 19.06.2002 - 2 K 457/99   

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https://dejure.org/2002,8450
FG Niedersachsen, 19.06.2002 - 2 K 457/99 (https://dejure.org/2002,8450)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2002 - 2 K 457/99 (https://dejure.org/2002,8450)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 2 K 457/99 (https://dejure.org/2002,8450)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zurechnung Leasinggegenstand nicht nur bei von Leasingerlass erfassten Fallkonstellationen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines betrieblich genutzten Pkw; Zurechnung des Leasinggegenstandes zum Betriebsvermögens eines Leasingnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1
    Zurechnung; Leasinggegenstand; Nutzungsdauer; Vollamortisation - Zurechnung des Leasinggegenstandes nicht nur bei von Leasingerlass erfassten Fallkonstellationen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurechnung des Leasinggegenstandes nicht nur bei von Leasingerlass erfassten Fallkonstellationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zurechnung eines Leasingfahrzeugs beim Leasingnehmer

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zurechnung eines Leasingfahrzeugs beim Leasingnehmer

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 146
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.12.1999 - III R 74/97

    Wirtschaftliches Eigentum bei Kfz-Leasing

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2002 - 2 K 457/99
    Eine Zurechnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögens eines Leasingnehmers kommt allerdings nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vor allem dann in Betracht, wenn sich bei einem Leasingverhältnis betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes und die Grundmietzeit annähernd decken oder zwar die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erheblich länger als die Grundmietzeit ist (so im Streitfall), jedoch dem Leasingnehmer ein Recht auf Mietverlängerung oder Kauf zusteht und bei Ausübung dieser Option nur noch ein geringer Mietzins oder ein einer Anerkennungsgebühr gleichkommender Kaufpreis zu entrichten ist (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1999, III R 74/97, BFH/NV 2000, 568).

    Hätte nämlich der Leasingnehmer bei Ausübung des Optionsrechtes nur noch einen deutlich geringeren Betrag zu entrichten, als sich bei Berechnung des in diesem Zeitpunkt an sich üblichen Mietzinses oder Kaufpreises ergeben würde, so wäre bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingvertrages mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Ausnutzung der Option zu rechnen mit der Folge, dass der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer als wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen wäre (BFH-Urteil vom 9. Dezember 1999, III R 74/97, BStBl II 2001, 311).

  • BFH, 15.02.2001 - III R 130/95

    Investitionszulage - Mietvertrag - Telekommunikationsanlagen - Kauf -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2002 - 2 K 457/99
    Nicht das formal Erklärte oder formal rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ist im Steuerrecht ausschlaggebend (BFH-Urteil 15. Februar 2001, III R 130/95, NV; BFH-Urteil vom 14. November 1974, IV R 3/70, BStBl II 1975, 281).
  • BFH, 08.08.1990 - X R 149/88

    - Spendenabzug bei unentgeltlicher Überlassung eines geleasten Gegenstandes -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2002 - 2 K 457/99
    Da es für die Zuordnung eines Wirtschaftsgutes jedoch auf das Gesamtbild der Verhältnisse ankommt, kann der Übergang wirtschaftlichen Eigentums z.B. auch dann anzunehmen sein, wenn diese Voraussetzungen nicht in vollem Umfang gegeben sind (BFH-Urteil vom 8. August 1990, X R 149/88, BStBl II 1991, 70).
  • BFH, 14.11.1974 - IV R 3/70

    Mietvertrag - Pachtvertrag - Vertragliche Vereinbarung - Überlassung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2002 - 2 K 457/99
    Nicht das formal Erklärte oder formal rechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte ist im Steuerrecht ausschlaggebend (BFH-Urteil 15. Februar 2001, III R 130/95, NV; BFH-Urteil vom 14. November 1974, IV R 3/70, BStBl II 1975, 281).
  • BFH, 26.11.2014 - X R 20/12

    Einseitig eingeräumte Kaufoption aus einem PKW-Leasingvertrag als entnahmefähiges

    Mitunter wurden die Leasingverträge als Vollamortisationsverträge angesehen, so dass bereits der Leasing-PKW als solcher unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigentums von Anfang an dem Leasingnehmer zugerechnet wurde und die am Ende der Laufzeit des Leasingvertrages vorgenommene Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums vom Leasinggeber an eine dem Leasingnehmer nahestehende Person zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Preis als gewinnerhöhende Entnahme des PKW aus dem Betriebsvermögen zu beurteilen war (Urteile des Niedersächsischen FG vom 19. Juni 2002  2 K 457/99, EFG 2003, 146, rechtskräftig, und des Hessischen FG vom 30. Januar 2006  8 K 1510/04, rechtskräftig).
  • FG Hessen, 30.01.2006 - 8 K 1510/04

    Wirtschaftliches Eigentum; Leasingnehmer; Betriebsvermögen; Optionsrecht;

    Darüber hinaus verweise er auf das rechtskräftige Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 19.02.2002 2 K 457/99 in EFG 2003, 146 .

    Grundsätzlich ist derjenige, der als Mieter bzw. Leasingnehmer eines Wirtschaftsgutes zur Nutzung berechtigt ist, nicht dessen wirtschaftlicher Eigentümer (Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 09.12.1999 III R 74/97, BStBl. II 2001, 311; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 19.06.2002 2 K 457/99, EFG 2003, 146 ).

    Ob dies der Fall ist, ist nicht anhand des formal rechtlich Vereinbarten, sondern vielmehr anhand des Gesamtbildes der tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen (BFH-Urteil vom 09.12.1999 III R 74/97, BStBl. II 2001, 311; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 19.06.2002 2 K 457/99, EFG 2003, 146 ).

    (BFH-Urteil vom 09.12.1999 III R 74/97, BStBl. II 2001, 311; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 19.06.2002 2 K 457/99, EFG 2003, 146 ; Tipke/Kruse, Abgabenordnung , Stand: 108. Lieferung, November 2005, § 39 Tz. 67).

  • FG Münster, 15.06.2011 - 6 K 5167/06

    Behandlung eines unter dem Teilwert liegenden Ankaufpreises

    Ob dies der Fall ist, muss anhand des Gesamtbildes der tatsächlichen Verhältnisse festgestellt werden (vgl. BFH, Urteile v. 26.01.1970, IV R 144/66, BStBl. II 1970, 264; v. 12.09.1991, III R 233/90, BStBl. II 1992, 182; v. 09.12.1999, III R 74/97, BStBl. II 2001, 311; FG Hessen, Urteil v. 30.01.2006, 8 K 1510/04, juris; FG Niedersachsen, Urteil v. 19.06.2002, 2 K 457/99, EFG 2003, 146).

    Danach kommt es insbesondere darauf an, ob der Leasing-Nehmer vernünftigerweise keine andere Wahl hat, als von seinem Ankaufsrecht Gebrauch zu machen, so dass der Leasing-Nehmer von Anbeginn an daran interessiert ist, Eigentum zu erwerben (vgl. insgesamt: BFH, Urteile v. 30.05.1984, I R 146/81, BStBl. II 1984, 825; v. 08.08.1990, X R 149/88, BStBl. II 1991, 70; v. 09.12.1999, III R 74/97, BStBl. II 2001, 311; FG Niedersachsen, Urteil v. 19.06.2002, 2 K 457/99, EFG 2003, 146; FG Hessen, Urteil v. 30.01.2006, 8 K 1510/04, juris; s.a. Weber-Grellet in Schmidt, EStG30, München 2011, § 5 EStG Rz. 721 ff.).

    c) Der Streitfall unterscheidet sich - worauf die Beteiligten zu Recht hinweisen - insofern auch von den Urteilen des FG Hessen vom 30.01.2006 (8 K 1510/04, juris) sowie des FG Niedersachsen vom 19.06.2002 (2 K 457/99, EFG 2003, 146).

  • FG Bremen, 21.04.2016 - 2 K 12/15

    Fahrzeugentnahme bei Nichtausübung einer der Gesellschaft zustehenden Kaufoption

    Dies ist der Fall wenn die innerhalb der Grundmietzeit zu entrichtenden Leasingraten die Anschaffungskosten des Leasinggebers bereits voll ausgleichen (vgl. BFH-Urteil vom 09. Dezember 1999 III R 74/97, BFHE 191, 125 , BStBl II 2001, 311 ; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19. Juni 2002 2 K 457/99, EFG 2003, 146 ; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 30. Januar 2006 8 K 1510/04, juris).
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